Videoüberwachung hilft seit Jahren bei der Aufklärung von Straftaten wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Weiterhin sind gut sichtbar angebrachte Kameras eine präventiv wirkende Abschreckung gegen potentielle Straftäter.
Auf Basis langjähriger Erfahrung im netzwerkbasierten Videomanagement und mit fundierten Branchenkenntnissen haben wir Lösungen für eine Vielzahl verschiedener Einsatzbereiche und Branchen entwickelt. Diese verknüpfen die traditionellen Sicherheitsaspekte einer Videolösung mit der Unterstützung von Geschäfts- und Betriebsprozessen. Ein weiterer Vorteil: Diese Branchenlösungen können jederzeit weiter individualisiert, erweitert und skaliert werden.
DSGVO-Beratung zur Videoüberwachung
Die Audio- und Videoaufzeichnung von Personen stellt eine Datenerfassung im Sinne der DSGVO dar. Daher haben Sie als Betreiber einer Videoüberwachungsanlage – egal ob eine einzelne Kamera oder eine komplexe Aufnahmeanlage – eine Menge an Informations- und Dokumentationspflichten. Dies fängt bei der Aufhängung von Informationsschildern mit gesetzlich fest vorgeschriebenen Inhalt an und hört bei der Dokumentation der Verarbeitungsprozesse innerhalb eines Verarbeitungsverzeichnisses nicht auf. Wir beraten Sie als externer Datenschutzbeauftragter auch in dieser Hinsicht und sorgen somit dafür, dass Sie als Entscheider oder Geschäftsführer kein unnötiges Haftungsrisiko eingehen.